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Bei unseren Vermessungsleistungen ist grundsätzlich zwischen hoheitlichen und ingenieurtechnischen Tätigkeiten zu unterscheiden.
Hoheitlichen Leistungen
Die hoheitlichen Leistungen sind verbindlich nach einer Gebühren- und Kostenordnung abzurechnen.
Ingenieurtechnische Leistungen
Die Abrechnung ingenieurtechnischer Leistungen erfolgt nach der HOAI.
Service
Auf Anfrage
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen eine kostenfreie Kostenschätzung oder ein Angebot.
VermGebKO
Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung – VermGebKO)
HOAI
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Dipl. Ing.
Eckhard Grössel
Öffentlich bestellter Vermessungingenieur des Landes Brandenburg
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Fon: 033203 784 18
Fax: 033203 784 20
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