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Projekteintrag

Projekteintrag (§2(3) BbgBauVorlVO)
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, das geplante Bauvorhaben mit seinen Nebenanlagen nach den Bauantragsplänen des Entwurfsverfassers (Architekten) in den amtlichen Lageplan einzutragen. Zum Projekteintrag gehört als wesentliches Element der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Abstandslächen (BbgBO) sowie Art und Mass der baulichen Nutzung (BauNVO)

 

 

Dipl.Ing. Eckhard Grössel
Dipl. Ing.
Eckhard Grössel

Öffentlich bestellter Vermessungingenieur des Landes Brandenburg

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