Leistungen

In den meisten Fällen sind

Vermessungsleistungen

im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Bauvorhaben erforderlich. Im folgenden eine Übersicht der häufigsten Leistungen. Sie finden hier alle Informationen rund um unser Leistungsspektrum.
Falls Sie noch Fragen haben, würden wir uns über einen Kontakt per Mail oder Telefon sehr freuen.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
home header  
grenzver.jpg

Das Liegenschaftskataster erfüllt den Zweck, Lage, Grösse, Nutzungsart etc. der Liegenschaften zu beschreiben. Die Buchungseinheit bildet das Flurstück. Die Grenzen der Flurstücke unterscheiden sich dadurch, ob sie nach §18 VermLiegG festgestellt sind oder nicht.

Weiterlesen ...

teil.jpg

Jeder Eigentümer ist grundsätzlich berechtigt, sein Grundstück teilen zu lassen. In den meisten Fällen geschieht dies zum Zwecke der Veräusserung. Die Grundstücksteilung erfolgt generell durch die Abschreibung einer Teilfläche im Grundbuch.

Weiterlesen ...

news-05.jpg

Teilungsvermessungen können unter Angabe der katastermässigen Flurstücksbezeichnung und des geplanten Grenzverlaufs bei mir beantragt werden. Nach Eingang der erforderlichen Katasterunterlagen sind die alten Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit herzustellen.

Weiterlesen ...

amtl.jpg

Amtlicher Lageplan (§ 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung-BbgBauVorlV)

Der amtliche Lageplan ist eine Bauvorlage, die für jedes Neubauvorhaben

Weiterlesen ...

news-02.jpg

Sonderung (VVLiegVerm Nr.7)

Unter bestimmten Bedingungen können neue Grenzen auch ohne die Durchführung örtlicher Vermessungsarbeiten festgestellt werden.

Weiterlesen ...

lage.jpg

Projekteintrag (§2(3) BbgBauVorlVO)
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, das geplante Bauvorhaben mit seinen Nebenanlagen nach den Bauantragsplänen des Entwurfsverfassers (Architekten) in den amtlichen Lageplan einzutragen.

Weiterlesen ...

einfach.jpg

(Rechnerischer und zeichnerischer Nachweis von Abstandsflächen)
Der vereinfachte Lageplan bietet in bestimmten Fällen eine kostengünstige Alternative zum Amtlichen Lageplan.

Weiterlesen ...

6293435_gebeinmess.jpg

Die Gebäudeeinmessung erfolgt während der Bauphase oder nach Abschluss der Bauarbeiten. Gemäss § 68 Brandenburgische Bauordnung ist die Einmessungsbescheinigung zwei Wochen nach Baubeginn einzureichen.

Weiterlesen ...

Dipl.Ing. Eckhard Grössel
Dipl. Ing.
Eckhard Grössel

Öffentlich bestellter Vermessungingenieur des Landes Brandenburg

Schnellkontakt

Besucher

74812 (7)


Copyright: Eckhard Grössel 2017. All rights Reserved.